NVA-Gelände

Hintergrund – Planungen für das MDSG-Gelände (ehemaliges NVA-Depot)

Eigentümerwechsel

Das als ehemaliges NVA Gelände bekannte Gebiet hat einen neuen Eigentümer, die ECE Group GmbH & Co. KG aus Hamburg (www.ece.com).

Mögliches Vorkaufsrecht

Vor dem Hintergrund des Eigentümerwechsels stellt sich die Frage, warum die Verwaltung der Gemeinde Grünheide (Mark) von einem allgemeinen Vorkaufsrecht nicht Gebrauch gemacht hat bzw. noch nicht einmal die Möglichkeit des Vorkaufsrechts nach Baugesetzbuch überprüft hat. (Baugesetzbuch, §24 Allgemeines Vorkaufsrecht, §25 Besonderes Vorkaufsrecht).

Durch die geplante Tesla Ansiedlung setzt die Landesregierung Brandenburg einen Zuzug in unsere Region voraus, auch die Verwaltung der Gemeinde Grünheide (Mark) erwartet einen Zuwachs der Bevölkerung in unserer Gemeinde.

Daher sollte die Verwaltung an den Erwerb von Flächen interessiert sein, die eine städtebauliche Entwicklung, insbesondere zur Bereitstellung von Wohnflächen, ermöglichen soll. Dieses Bestreben könnte durch Ausübung eines möglichen Vorkaufsrechts untermauert werden.

Bereits bei den Plänen zu der wohnungspolitischen Umsetzungsstrategie im Jahre 2016 – 2018 wurde die Fläche von einigen Gemeindevertretern, aber auch von aktiven Bürgern als mögliche Fläche für nachhaltigen und sozialverträglichen Wohnungsneubau in Bahnhofsnähe empfohlen.

Gespräch mit dem amtierenden Bürgermeister und Ortsvorsteher von Hangelsberg

Auf dem potentiellen Vorhabengelände gab es ein Gespräch zu den Planungen des Investors. An dem Gespräch mit dem Investor nahmen der amtierende Bürgermeister und der Ortsvorsteher von Hangelsberg teil. Weitere Mitglieder des Ortsbeirates waren zu diesem Termin nicht eingeladen.

Präsentation beim Ortsbeirat Hangelsberg

Bei der Ortsbeiratssitzung am 19.04.2021 stellte die ECE Group ihre noch unkonkreten Pläne für die Entwicklung des Gebietes vor. Bis heute wird dieses Grobkonzept der Bevölkerung nicht zur Verfügung gestellt.

Was genau ist also geplant?

Das aktuelle Gelände umfasst eine Größe von 35 ha. Geplant ist eine Erweiterung auf 74 ha.

74 ha = 100 Fußballfelder

74 ha entsprechen einer Größe von 100 Fußballfeldern, wenn man für ein Fußballfeld von einer Größe von 0,75 ha ausgeht.

Eingriff in ein gesundes Laubmischwaldgebiet

Dieser Ausbau auf 74 ha bedeutet einen massiven Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Müggelspree – Löcknitzer Wald- und Seengebiet und den Verlust von gesunden Laubmischwaldflächen.

Bau einer neuen Straße durch Waldflächen

Zudem soll eine neue Landesstraße gebaut werden, die um das Gelände führt, die Bahnlinie überquert und einen neuen Verkehrsknotenpunkt auf Höhe des Wulkower Weges schafft. Damit würde eine neue Straßenverbindung zwischen B1 (Kienbaum) und L23 (Spreeau) geschaffen werden, eine Zunahme des Verkehrs insbesondere Schwerlastverkehr wäre die Folge.

Industriegebiet, Produktion & Logistik rund um die Uhr (24 Stunden an 7 Tagen in der Woche)

Laut Planung soll der Weg für folgende Nutzungen geebnet werden:

  • Gewerbegebiet
  • Industriegebiet
  • Sondergebiet Logistik, 24/7 Betrieb rund um die Uhr

Lagerung von Gefahrenstoffen?

Unter anderem beinhaltete das Planungskonzept folgende Mindestanforderungen:

  • keine Einschränkung bzgl. Art und Menge der zu lagernden und umzuschlagenden Stoffe
  • Betriebe und Anlagen (Logistik) mit baulichen Höhen von mind. 15 m
Auszug S.12 aus den Anlagen zur Beratungsvorlage

Auf einigen Flächen (nur wenn Abstände zu oben genannten Nutzungen dies zulassen):

  • Bildungsstandort
  • Einzelhandelsstandort

Warum soll parallel der Flächennutzungsplan geändert werden?

Entsprechend den Nutzungszielen des Investors (u.a. Ausweisung eines Industriegebiets, Sondergebiet Logistik) muss der Flächennutzungsplan für Hangelsberg geändert werden. Da der bestehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 diese Nutzungen nicht vorsieht.

Der Flächennutzungsplan Hangelsberg aus dem Jahre 1999 sieht für das Gelände eine Nutzung als Gewerbe- und Mischgebiet vor (Mischgebiet = Wohnen und Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören). Zudem finden sich auf dem Gelände Waldflächen, die erhalten werden sollten.

Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen geschaffen werden?

Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Auszug S.16 aus den Anlagen zur Beratungsvorlage

Entscheidung ohne Einbindung der Einwohner*innen von Hangelsberg

Die geplante Änderung der Nutzung des Vorhabengebietes stellt einen massiven Eingriff für den Ortsteil Hangelsberg da.

Industrie und Logistik als 24/7 Betrieb – rund um die Uhr inmitten eines Ortsteils

Eine transparente Einbindung der Bevölkerung auf Basis demokratischer Grundsätze wäre normal gewesen. Möglichkeiten dafür gibt es viele. Genutzt wurde bislang keine.

Integriertes Ortsentwicklungskonzept

Das seit 2016 geforderte integrierte Ortsentwicklungskonzept könnte solche Planungsvorhaben frühzeitig unter Einbindung der Bevölkerung regeln. Die Verwaltung war bis jetzt nicht gewillt ein integriertes Ortsentwicklungskonzept umzusetzen.

Wer entscheidet über das Vorhaben?

Die Gemeinde Grünheide (Mark) hat auch für dieses Gebiet kommunale Planungshoheit. Die Gemeindevertreter entscheiden über die Aufstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und bekunden damit Ihren Willen, das Vorhaben auf Basis der bisherigen Planungen anzustoßen.

Der gesamte Ortsbeirat Hangelsberg muss gehört werden. Erst danach werden die Beratungsvorlagen in den entsprechenden Ausschüssen der Gemeindevertretung behandelt, bevor die Gemeindevertretung auf Grundlage der Beratungen / Empfehlungen einen Aufstellungsbeschluss fasst.

Der Investor hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen. Die Gemeindevertretung, repräsentiert durch gewählte Vertreter hat die Macht zu entscheiden, wie mit den Planungsabsichten des Investors umgegangen werden soll. Eine kurzfristige Nutzung (z.B. Wohnen / Mischgebiet) könnte dagegen auf Basis des aktuellen Flächennutzungsplanes sofort vorgenommen werden.