NVA-Gelände

Gemeinsame Sitzung des Ortsbeirates Hangelsberg und des Ausschusses für Bauen, Ortsentwicklung und Wohnen am 10.06.2021

Gemeinsame Sitzung des Ortsbeirates Hangelsberg und des Ausschusses für Bauen, Ortsentwicklung und Wohnen am 10.06.2021

Beide Gremien geben keine Empfehlung für den Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Gewerbegebiet Hangelsberg Nord“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr als 100 Menschen nehmen an der Sitzung in der Müggelspreehalle teil

Ähnlich wie am 31.05.2021 erscheinen viele Hangelsberger*innen zur anberaumten Gemeinschaftssitzung in der Müggelspreehalle, doch im Gegensatz zu dem Termin Ende Mai können die meisten der Interessierten diesmal auch an der Sitzung teilnehmen.

Die Planungen für das ehemalige NVA-Gelände werden vielerorts diskutiert, in der Kirche, beim Fußball, beim Einkauf im L38 oder in der Bahn. Viele von uns beschäftigt das Thema.

Wunsch nach mehr Bürgerbeteiligung

Raum und vor allem Zeit für eine so weitreichende Entscheidung sollte sich genommen werden, hier sind sich viele einig. So wird auch auf dieser Sitzung der Wunsch nach Veranstaltungen rein zum Thema „Entwicklung des ehemaligen NVA Geländes“ geäußert.

Bis jetzt wird diesem Wunsch nicht entsprochen, so müssen sich die Gremienmitglieder und Bürger*innen einer langen Sitzung zu nur einem einzigen Tagesordnungspunkt beugen. Viele Bürger*innen haben trotzdem nicht die Möglichkeit sich zu äußern.

Verkehr, Trinkwassererkundung, Industrie, Lagerung von Gefahrenstoffen sind die Hauptthemen des Abends

Neben dem neuen Eigentümer, des ehemaligen NVA Geländes, der ECE Group nimmt auch das beauftragte Planungsbüro FIRU an der Sitzung teil, gemeinsam stellen sie ihre Vorüberlegungen dar, es wird immer wieder versichert, das Raum zum Planen auch nach dem Beschluss zur Aufstellung des B-Planes wäre.

Bedenken der Bürger*innen werden nicht geteilt und detaillierte Fragen nur schwammig beantwortet.

Wer bereits ein Planungsverfahren wie dieses begleitet hat, weiß, dass nur vor Aufstellung des Bebauungsplanes und vor Änderung des Flächennutzungsplanes eine wirkliche Chance besteht sich einzubringen.

Im Planungsverfahren selbst können Stellungnahmen von jedermann eingebracht werden, aber werden diese dann auch noch berücksichtigt?

Ein Dokument das nur die Gremienmitglieder erhalten hatten, zeigt entscheidende Fakten, die der Öffentlichkeit bislang vorenthalten wurde.

Hier ein Ausschnitt aus diesem Dokument, das die Mindestanforderungen der ECE Group aufzeigt:

Auszug aus den Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss B-Plan 57 “Gewerbepark Hangelsberg-Nord”

Besonders problematisch werden genau diese Punkte gesehen, die Ausweisung als Industriegebiet, die Logistik 24/7 als rund um die Uhr Betrieb und die Lagerung von Gefahrenstoffen.

Ein ganz wichtiger Aspekt bringt eines der Gremienmitglieder des Ortsbeirates Hangelsberg ein, es gibt für den Norden Hangelsberg unterschiedliche Entwicklungsziele – eine industrielle Nutzung steht der Entwicklung als Trinkwasserschutzgebiet diametral entgegen.

Denn genau für diesen Bereich von Hangelsberg soll es Untersuchungen zum Trinkwasservorkommen innerhalb der nächsten 2 – 3 Jahre geben. Erfolgreiche Untersuchungen würden dazu führen, dass hier ein Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen werden würde.

Das heißt auch diese Untersuchungen sind entscheidend für die Zukunft des ehemaligen NVA Geländes.

Zunahme des Verkehrs in Hangelsberg, Kienbaum und angrenzende Ortsteile

Die Folgen eines möglichen Ausbaus sind bereits vielen klar, das bereits hohe Verkehrsaufkommen wird weiterwachsen, zunehmen wird aber vor allem der LKW Verkehr. So sind hier neben Hangelsberg (nach Fürstenwalde und Richtung A10), auch Kienbaum (L385 zur B1) und Mönchwinkel (Abkürzung nach Spreenhagen) betroffen.

Beide Gremien geben keine Empfehlung für den Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Gewerbegebiet Hangelsberg Nord“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Ortsbeiräte und auch Ausschüsse der Gemeinde müssen zu Tagesordnungspunkten wie diesen gehört werden und geben entsprechende Empfehlungen für die Gemeindevertretersitzung, die über die Tagesordnungspunkte entscheidet.

An diesem Abend geben beide Gremien keine Empfehlung für diesen Tagesordnungspunkt.

Daraufhin entscheidet der amtierende Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung den Tagesordnungspunkt von der Gemeindevertretersitzung am 17.06.2021 zurückzustellen.